Bienenseuche in Hamm Rhynern

Am 14. Juni wurde in Hamm der Ausbruch einer Bienenseuche amtlich festgestellt. Die Amerikanische Faulbrut betrifft ein Gebiet mit drei Kilometern Radius. Unter anderem ist auch Hamm Rhynern betroffen.

Quelle: Marion Domke

Die Amerikanische Faulbrut

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für Menschen ist die bakterielle Krankheit ungefährlich, bei Bienenvölkern kann sie jedoch zum Tod führen. Bei der Seuche werden von den Bienen krankmachende Bakterien-Sporen in die eigenen Bienenstöcke eingeschleppt. Außerdem können durch infizierte Gerätschaften des Imkers die Sporen von Bienenstock zu Bienenstock übertragen werden. Aufgrund der möglichen tiergesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden sind die Imker im betroffenen Gebiet nun zum Handeln aufgerufen. Von der Sperrzone betroffen ist das in der Karte rot markierte Gebiet.

Das rot umrandete Gebiet ist von der Amerikanischen Faulbrut betroffen und gilt als Sperrbezirk.© Kreis Unna
Das rot umrandete Gebiet ist von der Amerikanischen Faulbrut betroffen und gilt als Sperrbezirk.
© Kreis Unna

Bisher sind neun Völker in Rhynern infiziert

Bis Mittwoch (19.6.) sind neun Völker betroffen, sagte uns ein Kreissprecher. Das Amt rechnet mit sechs bis neun betroffenen Imkern. Es könnte aber auch externe Imker geben, die ihre Völker in dem Gebiet aufstellen. Befallene Völker werden getötet, die Imker können sich die Kosten von der Tierseuchenkasse ersetzen lassen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich, auch der Honig kann weiter gegessen werden.

Das müssen Imker wissen

Um wirtschaftliche Verluste und weitere Tierschäden zu vermeiden, sind Imker im betroffenen Gebiet durch eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung der Stadt Hamm zum Handeln aufgerufen. Demnach müssen vom Sperrbezirk betroffene Imker ihre Bienenvölker unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl dem Kreis Unna mitteilen. Weitere Infos dazu findet ihr hier. Außerdem ruft die Stadt Hamm Imker dazu auf, alle Bienenvölker und -stände innerhalb des Sperrbezirks amtstierärtzlich auf die Amerikanische Faulbrut zu untersuchen. Es ist verboten, bewegliche Bienenstände von ihrem Standort zu entfernen. Ebenso dürfen Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutze Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Es gibt aber einige Ausnahmen, die ihr in der oben verlinkten Allgemeinverfügung der Stadt Hamm nachlesen könnt.

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