Coronatestzentren in Hamm wieder auf

Nachdem am Wochenende geschlossene Testzentren für viel Frust bei Besuchern von Kliniken und Heimen führten, soll sich die Lage heute am Montag normalisieren.

Mann in Schutzkleidung mit Teststäbchen in der Hand
© Mross/WA

Die meisten Coronatestzentren in Hamm werden heute am Montag, 4. Juli, wieder ganz normal öffnen. Das haben uns die Betreiber gerade bestätigt. Unklar ist noch, wie und ob sie sich schon mit der kassenärtzlichen Vereinigung über eine Finanzierung einigen konnten. Weil das am Freitag noch völlig unklar war, hatten die meisten Testzentren in Hamm erstmal das komplette Wochenende über geschlossen. Einige Apotheken testeten weiter - allerdings nicht am Sonntag. Das sorgte vor allem bei Besuchern von Pflegeheimen und Krankenhäusern gestern für viel Frust, weil dort immer ein tagesaktueller Test nötig ist.

Was war passiert?

Die meisten Corona-Schnelltestzentren in Hamm blieben auch über den Sonntag, 3.7., hinweg geschlossen. Das teilten die Betreiber mit. Grund sei das Wirrwarr um die Kostenerstattung mit der seit Donnerstag geltenden Testverordnung. Das Hammer Hospiz berichtete von Besuchern, die Schwierigkeiten hätten,an einen Testnachweis zu kommen. Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Hamm betonen, dass sie nach wie vor auf einem tagesaktuellen Test bestehen müssen.Die Teststelle an den Zentralhallen in Hamm blieb aber für Freitesten und PCR-Tests geöffnet. Die Phönix-Apotheke an der Südstraße in der Innenstadt testete zumindest Freitag und Samstag normal weiter.

Hintergrund der Verunsicherung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine komplette Einstellung der Corona-Bürgertests gefordert. Ihr Vorsitzender Gassen sagte der Bild-Zeitung wörtlich: "Diese unsinnigen Tests müssen abgeschafft werden. Sie sind viel zu teuer, der bürokratische Aufwand ist riesig und die epidemiologische Aussagekraft ist Null." Außerdem führen Vorgaben, wer einen Test kostenlos bekommt und wer dafür 3 Euro zahlen muss, zu weiterer Verwirrung und Unsicherheit.

Hilfen bei der Frage der Zuzahlung

Das Bundesgesundheitsministerium hat auf Nachfrage gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium erklärt, dass Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung verwenden können. Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger habe das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher eine Mustererklärung entwickelt, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können. Alternativ könnten Teststellen diese Formulare in ihren Anmeldungsportalen zur Verfügung stellen. Das Formular kkönne auf der Website des Ministeriums heruntergeladen werden.

Wahrheitsgemäße Angaben

Es handele sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizieles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssten, heißt es. Wichtig sei, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machten und – soweit möglich – Unterlagen zum Beleg (insbesondere positiver Schnelltest oder PCR-Test bei der Freitestung, ärztliches Zeugnis bei Impfhindernis, rote Corona-Warn-App) in der Teststelle vorlegten.

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