JPA Hamm bezeichnet Durchfaller als "Blockversager"

Das Justizprüfungsamt Hamm ist aktuell in der Kritik, weil es kurzzeitig eine Liste mit Durchfallern als "Blockversager" veröffentlicht hat. In der vergangenen Woche stand die Liste mit den Jurastudenten unter diesem Namen online.

Das Oberlandesgericht in Hamm
© Thorsten Hübner / Stadt Hamm

OLG Hamm bedauert Veröffentlichung unter diesem Namen

Darin sind Kennziffern der Studenten, die den schriftlichen Teil des 1. Staatsexamens nicht bestanden haben. Die Veröffentlichung ist vorgesehen - die Liste als Blockversager April 2024 zu bezeichnen dagegen nicht. Die Pressestelle des OLG Hamm schreibt, es tue ihnen außerordentlich leid, dass durch einen Fehler bei der Veröffentlichung der Eindruck entstanden sei, die Situation der Nicht-Zugelassenen werde nicht ernst genommen.

Ausdruck soll auch intern nicht mehr verwendet werden

Es sei dem Justizprüfungsamt wichtig, in jeder Form von Kommunikation dem Gegenüber angemessen zu begegnen. Der Begriff des „Blockversagers“ in der Kommunikation nach außen und gerade gegenüber den nicht zur Prüfung zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten entspreche dem nicht, so die OLG-Pressestelle. Der bedauerliche menschliche Fehler bei der Veröffentlichung habe dazu geführt, dass man diesen Begriff auch intern nicht mehr nutzen wolle, weil es die Gefühle der Betroffenen verletzen könne.

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