Knöllchen in Hamm

Bußgelder darf nur die Stadt verteilen. Das hat jetzt auch das Oberlandesgericht in Frankfurt klargestellt.

Wer in Hamm ein Knöllchen für Falschparken bekommt, der muss die Gebühr auch bezahlen. Ein Gericht in Frankfurt hatte am Montag geurteilt, dass Bußgelder von privaten Firmen auf öffentlichen Straßen keinen Bestand haben. Ein Autofahrer aus Frankfurt hat geklagt, weil er an einen privaten Dienstleister eine Gebühr von 15 Euro zahlen sollte. Der wollte ihn verwarnen, weil er seinen Wagen im Halteverbot geparkt hatte.

Das Gericht stellt jetzt klar: Bußgelder darf nur die Stadt verteilen. Deswegen sind bei uns in Hamm auch nur die Mitarbeiter des städtische Ordnungsamtes unterwegs, die dürfen Knöllchen ausstellen. Im vergangenen Jahr haben Autofahrer 25.600 Strafzettel bekommen, der Stadt hat das 380.000 Euro eingebracht, so ein Stadtsprecher.

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