Nach OLG-Mord in Hamm: Urteil größtenteils aufgehoben

Knapp zwei Jahre nach dem Mord im OLG-Park hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Dortmund jetzt in weiten Teilen aufgehoben. Die Konsequenz: Es muss neu verhandelt werden.

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Die Verteidiger des 29-jährigen Verurteilten hatten schon vor gut einem Jahr Revision gegen die Entscheidung des Dortmunder Schwurgerichts eingelegt - wie sich jetzt herausstellt erfolgreich. Schon am 28. Februar hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof das Urteil "überwiegend" aufgehoben. Das geht aus einer Pressemitteilung des BGH hervor.

Schuld des Verurteilten unumstritten

Das betreffende Urteil des Dortmunder Schwurgerichts fiel Ende Juni 2022: Die Richter waren sich damals sicher, dass der 29-Jährige eine 25-jährige Hammerin aus sexuellen Motiven heraus erstochen hatte. Auch die Verteidigung bestritt das zuletzt nicht mehr. Passanten hatten die halb entkleidete Leiche der jungen Frau am 19. September 2021 am Ufer des OLG-Teichs gefunden. Todesursache waren mehrere Messerstiche.

Nach dem Urteil kam der 29-Jährige in die Psychiatrie - wegen verminderter Schuldfähigkeit. Grund dafür war eine Borderline-Störung - die hatte ein Gutachter bei ihm festgestellt.

BGH: Landgericht hat Urteil "nicht rechtsfehlerfrei" begründet

Dass der 29-Jährige der Täter ist, zweifelt der BGH nicht an. Die Richter haben aber Bedenken angesichts der Motivlage und der Schuldfähigkeit des Verurteilten. Das Landgericht habe in diesen Punkten "nicht rechtsfehlerfrei" argumentiert, heißt es jetzt vom Bundesgerichtshof.

Wo der Rechtsfehler genau lag, konnte ein BGH-Sprecher am Mittwoch nicht beantworten: Das berichtet der Westfälische Anzeiger. Die schriftliche Begründung des Beschlusses liege ihm noch nicht vor.

29-Jähriger bleibt wohl erst mal weiter in der Klinik

Jetzt ist das Urteil also in Teilen aufgehoben. Das bedeutet aber nicht, dass der Verurteilte frei kommt. Ganz im Gegenteil. Er bleibt wohl erst mal weiter in einer Forensik - sozusagen die klinische Variante einerUntersuchungshaft. Das erklärte eine Sprecherin des Landgerichts auf WA-Nachfrage.

Das Urteil des neuen Prozesses könnte allerdings großen Einfluss darauf haben, wie lange der Mann eingesperrt bleibt - ob im Gefängnis oder in der Klinik. Das Landgericht verurteilte ihn damals zu 13 Jahren Haft. Allerdings solle er erst einmal in einer Psychiatrie behandelt werden, hieß es. Dauere diese Behandlung länger als 13 Jahre, dann sei das nun einmal so.

Verzögerungen beim BGH "ganz normal"

Der BGH erklärte dem WA, dass die Zustellung der Urteilsaufhebung jetzt erst erfolgen konnte, weil grundsätzlich abgewartet werden müsse, bis die schriftlichen Gründe niedergelegt seien. „Zwischen dem Datum eines Beschlusses und der Herausgabe an die Verfahrensbeteiligten können durchaus mehrere Wochen oder auch einmal mehrere Monate liegen“, zitiert der WA einen Sprecher.

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