Neue Regeln für Hamm durch die Notbremse

Das ändert sich durch die bundesweite Corona-Notbremse in Hamm:

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Ab Samstag, dem 24. April, greift auch in Hamm die bundesweite Notbremse. Bis auf einige wenige Details wird allerdings die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Hamm fortgesetzt.

Das ändert sich:

Neu ist eine geänderte Kontaktbeschränkung im privaten Raum. Ab Samstag darf sich privat nur noch ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen. In den Kitas gilt ab Montag eine Notbetreuung. Der Montag dient allerdings noch als Puffertag - dort wird kein Kind abgewiesen, heißt es von der Stadt. Ab Dienstag muss dann eine Erklärung der Eltern vorgezeigt werden, wieso das Kind in der Kita betreut werden muss. Außerdem ist für einen Friseur- oder Fußpflegetermin ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Die Ausgangssperre gilt in Hamm allerdings weiter in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens.

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