OLG Hamm bestätigt Urteil gegen AfD-Ratsherrn

Im August 2021 ist ein AfD-Politiker in Paderborn aus dem Rathaus geflogen, weil er keinen 3G-Nachweis vorlegen konnte: Zu Recht, hat jetzt das Oberlandesgericht in Hamm entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts bestätigt.

AfD im Glaskasten.
© Radio Lippewelle Hamm

Der Abgeordnete der Alternative für Deutschland muss sogar eine Geldstrafe zahlen. Der Grund: Er habe Hausfriedensbruch begangen, so die Richter. Das Hausrecht stehe in diesem Fall über dem Recht des gewählten Ratsvertreters, an Sitzungen teilzunehmen. Der Mann war damals entgegen den Vorgaben ohne einen 3G-Corona-Nachweis in den Ratssaal in Paderborn gekommen und weigerte sich dann, wieder zu gehen. Der stellvertretende Bürgermeister rief also die Polizei, die den Mann schließlich aus dem Gebäude warf. In Hamm gab es im September '21 einen ähnlichen Vorfall. Hier sperrten sich gleich zwei AfD-Mitglieder dagegen, für die Ratssitzung einen 3G-Nachweis vorzulegen.Sie durften am Ende trotzdem dabei sein, mussten allerdings hinter Plexiglasscheiben sitzen.


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