Polizei Hamm wünscht Spaß an Halloween- und Rücksichtnahme
Veröffentlicht: Dienstag, 31.10.2023 07:38
Am Abend vor Allerheiligen ist es für viele Kinder und Jugendlichen ein großer Spaß, in Gruselkostümen von Haus zu Haus zu ziehen und Süßigkeiten zu fordern. Dabei gibt es Grenzen, betont die Hammer Polizei.
Manche Streiche sind strafbar
Das ist alles bei denen Leute verletzt werden oder Eigentum beschädigt wird. Das kann schon das Ei sein, dass vor die Hauswand geworfen wird. Etwas anderes ist z.B. Konfetti im Briefkasten, sagte uns Polizeisprecher Daniel Siegesmund. Er appelliert an die Eltern, mit ihrem Nachwuchs über den Unterschied zu sprechen.
Keine Eier oder Farbbomben auf Häuser, Autos etc. werfen
Keine Zahnpasta, Rasierschaum, Glibber-Schleim in oder auf fremdem Eigentum verteilen
Keine fremden Beete oder Pflanzen beschädigen
Keine Mülltonnen umkippen etc.
Spielzeugwaffen können verboten sein
Wichtig ist auch Sensibilität im Umgang mit sogenannten "Anscheinswaffen". Spielzeug-Pistolen, Macheten oder Messer sehen mittlerweile teilweise täuschend echt aus. Das sei selbst für die Polizei manchmal schwer, im Dunkeln auf Anhieb den Unterschied zu erkennen. Für manche Menschen sei es nicht lustig, sondern verstörend, damit verfolgt zu werden. Auch hier kann durchaus eine Anzeige folgen. Denn "Anscheinswaffen" sind laut Waffengesetz verboten, das betont die Polizei NRW.