Stadt Hamm will Mieter und Eigentümer schonen

Die Stadt Hamm plant, die Grundsteuerreform so umzusetzen, dass Mieter und Eigentümer nicht zusätzlich belastet werden. Am 10. Dezember 2024 soll der Rat einen differenzierten Hebesatz beschließen, der erstmals unterschiedliche Steuersätze für private Haushalte und Gewerbegrundstücke vorsieht.


Geförderter Wohnungsbau an der Schützenstraße (HGB) in Hamm
© Stadt Hamm

Hintergrund der Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen, da die bisherigen Steuersätze teilweise aus den 60er Jahren stammen. Diese Neubewertung führte zu einer Anpassung der Grundsteuer-Messwerte, die von den Städten mit ihren Hebesätzen multipliziert werden, um die Grundsteuerhöhe zu bestimmen. In Hamm bringt die Grundsteuer der Stadt jährlich knapp 36 Millionen Euro ein.

Bei diesem Betrag soll es bleiben: Der Rat der Stadt hatte im Dezember 2023 beschlossen, dass das Grundsteueraufkommen in Hamm "aufkommensneutral" ist, die Stadt also durch die höheren Messwerte nicht mehr Geld einnimmt.

Unterschiedliche Hebesätze in Hamm ab 2025

Bei dieser Deckelung der Einnahmen wären private Haushalte unverhältnismäßig belastet werden. Denn der Hebesatz der Stadt, mit dem der Messwert multipliziert wird, wäre von derzeit 600 auf 826 Punkte gestiegen. Deswegen plant Hamm ab dem 1. Januar 2025 differenzierte Hebesätze: Wohngrundstücke sollen 669 Prozent zahlen, während Gewerbegrundstücke mit 1338 Prozent belastet werden. Die Grundsteuer zahlen nicht nur Eigentümer, sondern über die Nebenkosten auch die Mieter. Oberbürgermeister Marc Herter:

"Das war nie Sinn der Reform, das ist auch mit der Frage kostengünstigen Wohnen nicht zu verbinden, und deshalb gehen wir als Stadt an die Grenze des rechtlich möglichen. Das ist nicht ganz risikolos. Aber wir machen das, weil wir wissen, dass ist die zweite Miete, und weil die zweite Miete nicht unmäßig steigen darf." Marc Herter, Oberbürgermeister

Stadt rechnet mit Klagen

Die neuen Steuerbescheide werden im ersten Quartal 2025 verschickt, was für einige Hausbesitzer Überraschungen bereithalten könnte, beispielsweise in Zechensiedlungen in Herringen. Die Stadt rechnet durchaus mit Klagen, sie sei aber der falsche Adressat dafür. Denn die Messwerte errechnet die Finanzverwaltung. Hier könnt Ihr nachlesen, was Euer Grundstück wert ist. Stadtkämmerer Markus Kreuz

"Aber insofern, wenn man mit der Bewertung nicht zufrieden ist, dann muss man sich mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Wir haben lediglich als Kommune die bisherige Aufgabe, und die liegt nicht daran, den Wert der Grundstücke festzustellen". Markus Kreuz, Stadtkämmerer

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