Tierquälerei-Skandal in Werne: Berufung verworfen

Die Berufung im Fall der Tierquälereien bei einer Schlachterei in Werne wurde am Dienstag (01.04.25) vom Dortmunder Landgericht verworfen. Einer der Mitarbeiter erhält eine Bewährungsstrafe.

© Landgericht Dortmund

Bewährungsstrafe für Mitarbeiter

Am Dienstag (01.04.2025) haben die Richter am Dortmunder Landgericht entschieden, die Berufung im Tierquälerei-Skandal aus Werne zu verwerfen. Ein 40-jähriger Mitarbeiter der Schlachterei war Ende Januar 2025 am Amtsgericht in Lünen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert, doch es bleibt bei der Bewährungsstrafe.

SOKO Tierschutz deckt Verstöße auf

Dem Mann aus Werne wurden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in 38 Fällen vorgeworfen. Die Vorfälle ereigneten sich demnach in dem Schlachtbetrieb. Die SOKO Tierschutz hatte den Fall vor drei Jahren aufgedeckt, als mehrere Mitarbeiter der Firma Mecke in Werne gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben sollen.

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