Urteil im Prozess um Frauenleiche in Hamm-Sandbochum

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 17-jährigen Iserlohnerin hat das Dortmunder Schwurgericht den Ex-Freund zu 13 Jahren Haft verurteilt.

© Lothar Zimmermann/Westfälischer Anzeiger

27-jähriger soll Leiche in Naturschutzgebiet in Hamm-Sandbochum angezündet haben

Der 27-Jährige soll die Jugendliche im vergangenen Juni erdrosselt und ihre Leiche später in einem Naturschutzgebiet in Sandbochum angezündet haben. Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Richter halten den Angeklagten aufgrund einer Reihe von Indizien für überführt. In seinem Lieferwagen wurden Blutspuren und das Handy des Opfers gefunden. Außerdem deuten die Daten eines Fahrtenschreibers darauf hin, dass das Fahrzeug am Tag des Leichenfunds in Sandbochum war. Der 27-Jährige sei mit der Trennung von seiner wesentlich jüngeren Freundin nicht klargekommen, hieß es in der Urteilsbegründung. Schon im Laufe der Beziehung hatte der Dortmunder die Jugendliche auf Schritt und Tritt überwacht und sogar heimlich ihr Handy ausgelesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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