Was tun mit Gutscheinen bei Geschäftspleiten in Hamm?

Nach der Insolvenz der Friseursalons "Schulte – Susanne und Team" fragen sich Kunden in Hamm und Umgebung, was mit ihren Gutscheinen passiert. Die Verbraucherberatung liefert Antworten.

Zusammengeknitterte Geldscheine auf dem Boden.
© Imelda/Unsplash.com

Betroffene aus Hamm können sich an Insolvenzverwalter wenden

Noch im November gab es in den Friseursalons "Schulte – Susanne und Team" eine Prepaid-Aktion. Für 150 Euro sollte man zehn Haarschnitte bekommen. Am 1. Februar hat das Landgericht das Insolvenzverfahren eröffnet. Von der Verbraucherberatung heißt es auf Lippewelle-Anfrage, dass sich betroffene Kunden beim Insolvenzverwalter melden sollten. Das ist der Anwalt Michael Bien in der Goethestraße. 

Allgemeine Regeln für Gutscheine

Gutscheine haben generell mindestens drei Jahre Gültigkeit, sagte uns Verbraucherberaterin Angret Westermann. Gutscheine können auch mit einer kürzeren Frist ausgestellt werden. Verfällt der Gutschein schon vor Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren, besteht ein Anspruch darauf, dass der Geldwert erstattet wird. Der Betrag kann dann aber geringer sein als der Wert des Gutscheins, weil der Betriebsgewinn abgezogen werden darf. Wenn sich ein Betrieb in dieser Zeit aufgelöst hat, habe man einfach Pech gehabt, so Westermann. Weitere Infos gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale.

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