Winterdienste in und um Hamm sind zum ersten Mal gefragt

Die Autobahn Westfalen in Hamm hat Dienstag früh (28.11.) ihren ersten großen Wintereinsatz gefahren. Die Stadt Hamm wartet auf weitere 300 Tonnen Streusalz.

Winterdienst streut Salz
© Radio Lippewelle Hamm

Zum ersten Mal zum Schneeschieben raus

Sieben von 18 Autobahnmeistereien rückten zum Räumen und Streuen aus – unter anderem im Sauer- und Siegerland und auf der A2 bei Herford. Bei den übrigen Meistereien reichten Streufahrten aus. Auch im weiteren Verlauf der Woche sollten sich die Verkehrsteilnehmer vor allem in Südwestfalen auf schwierige Straßenverhältnisse einstellen. Die Wetter-Experten sagen erneut Schneefall voraus. Wer also noch keine Winterreifen aufgezogen hat, sollte das schnell nachholen.

Stadt Hamm bekommt am Wochenende weitere 300 Tonnen Salz

Der Winterdienst der Stadt hat in der vergangenen Nacht keinen Einsatz ausgerufen, in den Morgenstunden ab ca. 7 Uhr zog das Wetter aber an, sodass vorrangig in Heessen gestreut wurde. Der ASH verfügt über acht Groß- und acht Kleinstreuer. Zwei Teams sind in der Handstreuung eingesetzt. Ein Großstreuer wurde neu angeschafft, dafür wurde ein Großstreuer ausgemustert. Der ASH hat knapp 300 Tonnen Streusalz gelagert, zum Wochenende hin werden weitere 300 Tonnen angeliefert

Stadt Hamm hat Sensoren an neuralgischen Punkten installiert

Bei den Sensoren an den beiden Brücken Münsterstraße, Dasbecker Weg und der Kreuzung Ahorn-/Eschenallee handelt es sich nicht um ein Warnsystem. Die Sensoren messen die Luft- und Bodentemperatur. Die Daten werden von der zuständigen Einsatzleitung beobachtet und geben einen Anhaltspunkt für einen Brücken- oder Volleinsatz. Dies ersetzt jedoch nicht das Rausfahren der Einsatzleitung. Vorteil ist, dass die Wetterdaten direkt aus Hamm und nicht von der nächstgelegenen Wetterstation stammen.

Worauf die Hammer beim Winterdienst achten sollten

  • Für den Winterdienst sind nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter zuständig – viele Hausbesitzer haben bei Vermietungen die Winterdienstpflichten auf die Vermieter übertragen.
  • Auf sämtlichen Gehwegen ist der Winterdienst auf die Anlieger übertragen. Sie müssen hier eine Breite von mindestens einem Meter von Schnee und Eis freihalten, sodass zum Beispiel auch Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer die Gehwege benutzen können. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein entsprechend breiter Streifen entlang der Straßenränder geräumt bzw. gestreut werden. An Haltestellen muss für einen sicheren Übergang auf Geh- und ggfs. Radwege gesorgt werden
  • Montags bis freitags müssen Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr nach Entstehen unverzüglich beseitigt werden, samstags zwischen 8 und 20 Uhr und sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr. Dazwischen gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte muss nicht unverzüglich, sondern spätestens bis 7 Uhr (montags bis freitags), 8 Uhr (samstags) bzw. 9 Uhr (sonn- und feiertags) beseitigt werden.
  • Es sollte erst geräumt und dann gestreut werden.
  • Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen nicht auf dem Geh-, Radweg oder der Fahrbahn gelagert werden.
  • Schnee vom Gehweg ist am Rand des Gehwegs zur Fahrbahn hin zu lagern, allerdings nicht auf Radwegen. Ist dies nicht möglich, kann er am Fahrbahnrand gelagert werden
  • Straßenrinnen, Gully, Hydranten, Verschlussdeckel von Versorgungsleitungen u.ä. müssen von Schnee und Eis freigehalten werden.

Weitere Informationen finden Bürger im Internet unter www.hamm.de/ash/winterdienst

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