Heizkosten: Das schlägt die Gaspreiskommission vor

Eine Einmalzahlung im Dezember, weitere Kostenübernahmen in 2023. Die Gaspreiskommission hat sich darauf festgelegt, wie deutschen Bürgern im Winter geholfen werden soll.

Die Expertenkommission Gas und Wärme schlägt der Bundesregierung eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden für den Dezember vor. Die Einmalzahlung soll auf der Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag. "Diese Einmalzahlung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse", heißt es in dem Papier der Experten, das am Montag veröffentlicht wurde. Die Versorger sollen auf die Abschlagszahlung für Dezember für praktisch alle Haushalts- und Gewerbekunden verzichten und diese vom Staat erstattet bekommen. Die Abschläge für Industrie und Kraftwerke zur Stromerzeugung übernimmt der Staat nicht.

Ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 soll eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde vor. "Das heißt, man bekommt quasi jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung", erklärte die Wirtschaftsweise Veronika Grimm auf einer Pressekonferenz. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten. Das Grundkontingentsoll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen.


Für Fernwärmekunden soll eine Wärmepreisbremse kommen. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs. Der Vorsitzende der Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, sagte, das Gesamtpaket zur Gaspreisbremse werde 90 Milliarden Euro kosten. 5 Milliarden Euro seien für den Abschlag im Dezember veranschlagt. Die Bremse ab 2023 solle 60 Milliarden Euro für die Industrie und 25 Milliarden Euro für die Entlastung privater Haushalte kosten. (dpa)

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