Kiffen in Hamm: Das sind die Regeln

Seit dem 1. April gilt bundesweit das neue Cannabisgesetz. Der Konsum, Anbau und Besitz von Cannabis ist auch in Hamm unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt.

Eine Cannabis-Blüte.
© Symbolbild/Pixabay

Die Regeln beim Besitz von Cannabis in Hamm

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich tragen und 50 Gramm im privaten Eigenanbau, also in der Wohnung im Besitz haben. Insgesamt sind drei Pflanzen pro Person erlaubt. Die Samen darf man beispielsweise über das Internet kaufen und einführen. Andere Erwerbsmöglichkeiten, Einfuhr oder Handel bleiben erstmal weiter verboten. Die Regeln des neuen Cannabis-Gesetzes haben wir auch für euch kompakt zusammengefasst.

Cannabis Social Clubs in Hamm

In sogenannten Social Clubs kann durch eine Mitgliedschaft Cannabis ab 18 Jahren erworben werden. Am Tag dürfen höchstens 25 Gramm gekauft werden und insgesamt maximal 50 Gramm im Monat. In Hamm gibt es aktuell noch keine offiziellen Social Clubs. Allgemein bedarf es einer behördlichen Erlaubnis vom jeweiligen Land, eine alleinige Eintragung in das Vereinsregister reicht nicht aus. In den Clubs darf kein Cannabis konsumiert werden. Regelungen für Coffeeshops seien noch in Arbeit.

Umgang der Polizei in Hamm mit der Legalisierung

Die Polizei in Hamm will vermehrt die Konsum-Verbotszonen im Blick haben und Fortbildungen durchführen, um mehr Sicherheit im Verkehr zu bieten.

"Grundsätzlich gesehen ist bei einem neuen Gesetzesentwurf immer die Hoffnung da, dass dann Straftaten rückläufig sind vor allem mit Blick auf die Verkehrssituation, dass Leute das Gesetz nicht ausnutzen, um im Vollrausch oder Rauschzustand Auto zu fahren." - Daniel Siegesmund von der Polizei Hamm

Die Polizei stehe im ständigen Austausch mit der Stadt und der Staatsanwaltschaft, um Handlungen nach dem neuen Cannabis-Gesetz zu vereinbaren.

Verkehrsregelungen für den Cannabiskonsum in Hamm

Wenn Autofahrer einen aktiven THC-Wert von einem Nanogramm im Blut haben, gibt es einen Monat Fahrverbot, 500 Euro Geldstrafe und zwei Punkte in Flensburg. In Kürze soll es aber einen neuen Grenzwert geben, der die verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges bestimmt. Wer unter Rausch einen Fahrfehler begeht, dem droht die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Straftat.

Öffentlicher Konsum von Cannabis ist an folgenden Orten in Hamm verboten

  • In Schulen und in deren Sichtweite
  • Auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
  • In Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite
  • In öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
  • In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • Innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
  • In militärischen Bereichen der Bundeswehr

*Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.


CDU aus Hamm zu Cannabis-Legalisierung

CDU-Kreisvorsitzender Arnd Hilwig hält nichts von der Legalisierung. Hilwig, der Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Ausbildung ist, glaubt nicht, dass dem Jugendschutz ausreichend Rechnung getragen wird. Viele medizinische Studien zeigten, dass die Droge bei Menschen unter 25 Jahren zu einer Schädigung des Gehirns führen könne. Die Erfahrungen in anderen Staaten zeigten, dass durch die Freigabe von Cannabis der Konsum unter jungen Menschen sich erhöht habe. Das sei mit Blick auf den Jugendschutz eine fatale Entscheidung.

"Das Gesetz sieht einen Schutzabstand von 100 Metern zu Schulen, Kindergärten und Spielplätzen vor. In Fußgängerzonen darf von 7 bis 20 Uhr nicht „gekifft“ werden. Und ab 20 Uhr und eine Sekunde ist das legal – eine irrwitzige Regelung ist das", so Hilwig. Das würde der Fußgängerzone in Hamm und damit der Innenstadt massiv schaden. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die Polizei sähen sich mit schwierigen Kontrollsituationen konfrontiert. Hilwig will das mit der nächsten Bundestagswahl ändern.


Grüne in Hamm begrüßen Cannabis-Legalisierung

Die Grünen-Ratsfraktion in Hamm begrüßt die beschlossene Regelung zum Cannabis-Konsum. "Endlich werden Cannabis Konsumenten nicht mehr strafrechtlich belangt, wenn sie sich an die Regeln halten", sagt Karsten Weymann, Vorsitzender des Sozial- und Gesundheitsausschusses der Stadt Hamm zur geplanten (Teil-) Legalisierung von Cannabis. Die Folgen seien positiv zu sehen: Polizei und die Staatsanwaltschaften würden mittelfristig entlastet und "der normale Kiffer" entkriminalisiert. Gut sei, betont Weymann, dass der Konsum von Cannabis für Jugendliche weiterhin verboten bleibt. Letztendlich würde er es begrüßen, wenn auch der Konsum von Alkohol bei Jugendlichen erschwert werde. Die Entscheidung des Bundesrates zu Cannabis läute einen langen überfälligen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ein, so Weymann. Nun müsse man abwarten, wann es in Hamm die erste Möglichkeit geben werde, legal Cannabis zu kaufen und zu konsumieren.

Weitere Reaktionen auf neues Cannabis-Gesetz

Die Regierung argumentiert damit, dass der Cannabis-Konsum trotz Verbots zugenommen habe, der Schwarzmarkt wachse und Cannabis, das dort bezogen werde, mit erhöhten Gesundheitsrisiken verbunden sein könne. Am Tag der Legalisierung haben sich 1500 Menschen am Brandenburger Tor getroffen, um diesen historischen Tag zu feiern. In Hamm ist der Besitz von Cannabis schon vor der Legalisierung gestiegen.

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