Leichter Zugang zu Kurzarbeitergeld in Hamm nur noch bis 30. Juni

Betriebe konnten vor allem während der Corona-Pandemie und im Anschluss aufgrund von Lieferkettenproblemen einfacher Kurzarbeitergeld beantragen. Das geht bald nicht mehr: Am Freitag (30.6.23) endet die Sonderregelung.

Euroscheine, Symbolbild
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Energiepreise auch in Hamm gestiegen

Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30. Juni aus. Darauf macht die Agentur für Arbeit in Hamm aufmerksam. Der erleichterte Zugang sei vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen worden. Während der Pandemie habe so die Beschäftigung von - in der Spitze - sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden können. Nun ist Schluss damit.

Noch bis Ende Juni keine Minusstunden in Hamm

Insgesamt ist die Inanspruchnahme im Vergleich der letzten drei Jahre stark gesunken, so die Beobachtung der Hammer Agentur. Demnach gehen auch die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld zurück. Ab dem 01. Juli gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb nun wieder Voraussetzungen wie vor der Pandemie. Das heißt: Dann muss wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein (bis Ende Juni sind es 10 Prozent in Verbindung mit einem Arbeitsausfall). Leiharbeiternehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden und Betrieb müssen zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Geld fließt. Das bedeutet, dass Betriebe bei Arbeitsausfällen wieder Minusstunden aufbauen müssen.

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