42-Jähriger aus Hamm wegen Betrugs verurteilt

Vor dem Amtsgericht Hamm gab es eine Verständigung: der Mann bekommt wegen Anlagebetrugs eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren.

Amtsgericht Hamm
© Radio Lippewelle Hamm

Bekannte zu Privatdarlehen überredet

Vor dem Amtsgericht ist ein 42-jähriger Hammer am Freitag (15.3.) wegen Betrugs in 3 Fällen verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine 2-jährige Bewährungsstrafe. Rund 162.000 Euro wurden als Wertersatz eingezogen. Der Mann ist verpflichtet, 250,- € monatlich an Schadenswiedergutmachung an die Geschädigte zu zahlen. Zuerst soll er 2021 eine Bekannte überredet haben, ihm zwei Privatdarlehen in Höhe von insgesamt 115.000 Euro für jeweils vier Monate zu gewähren. Der Angeklagte hatte vorgeschlagen, das angesparte Geld mit einem Gewinn von 25 % über ihn anzulegen. Er wolle das Geld gewinnbringend für beide Seiten investieren. Die Tochter seiner Bekannten hatte von dieser von den lukrativen Zinsversprechungen des Angeklagten erfahren und hat ihm ebenfalls ein verzinsliches Privatdarlehen in Höhe von 74.000 Euro für vier Monate zur Verfügung gestellt. Laut Anklage soll er zu keinem Zeitpunkt vorgehabt haben, das Geld vollständig inklusive Zinsen zurückzuzahlen. Der Bekannten habe er zwischendurch nur rund 6200 Euro überwiesen, um Sicherheitsbedenken auszuräumen.

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