Mord am OLG: Tatverdächtiger wohl vermindert schuldfähig

Im Mordprozess nach dem Leichenfund am Oberlandesgericht in Hamm wird über die Schuldfähigkeit des Tatverdächtigen gestritten.


© Radio Lippewelle Hamm

Im Prozess um den Mord an einer 25-jährigen Frau im Park neben dem Oberlandesgericht in Hamm hat die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft wegen Mordes beantragt. Darüber hinaus soll der Angeklagte unbefristet in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Das Urteil soll morgen (29. Juni) fallen.

Angeklagter leidet wohl unter Borderline-Persönlichkeitsstörung

Der mittlerweile 28-jährige Angeklagte leidet aus Sicht der Staatsanwaltschaft an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Daher war er zur Tatzeit wohl nur vermindert schuldfähig und kann nicht zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

Genau das sieht der Vertreter der Hinterbliebenen jedoch ganz anders. Der Angeklagte habe den Mord geplant und mit der Bluttat unendliches Leid über die Familie gebracht, hieß es in diesem Plädoyer.

Die Verteidigung fordert dagegen nur eine Verurteilung wegen Totschlags. Der genaue Tatablauf sei weiterhin unklar, weil der Angeklagte zu dieser Frage im Prozess geschwiegen hat.

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