Urteil nach OLG-Mord: Täter aus Hamm in Psychiatrie

Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 25-Jährigen im Park am Oberlandesgericht ist gerade das Urteil gefallen. Es lautet auf Mord.

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Im Prozess um den Tod einer jungen Hammerin im OLG-Park hat das Dortmunder Schwurgericht den 28-jährigen Täter zu 13 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Außerdem muss der Mann sofort und unbefristet in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Die kann er nur wieder verlassen, wenn er als ungefährlich eingestuft würde. Damit folgte der Richter im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft; sie hatte 14 Jahre Haft gefordert.

Der Hammer muss nicht lebenslänglich ins Gefängnis, weil er wegen einer Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig ist. Er hatte sich bis zuletzt nicht zu den Geschehnissen geäußert. Lediglich die Verteidigung hatte am vergangenen Montag erstmals eingeräumt, dass der Angeklagte die Tat begangen hat.

Beweistlast erdrückend

Die Richter sind davon überzeugt, dass der 28-Jährige die junge Frau erstochen hat, um sich sexuell zu befriedigen. Beide hatten den Abend zuvor unabhängig voneinander in einer Disco verbracht. Ob der Angeklagte der Frau dann gezielt folgte oder sie auf dem Heimweg zufällig traf, ließen die Richter offen. Überführt wird der Mann von einer Vielzahl von Beweisen. Unter anderem hatte die Polizei in seiner Wohnung das Tatmesser gefunden. An der Leiche wurde seine DNA gesichert und außerdem konnte die Polizei auf seinem Handy zwei gelöschte Fotos der Leiche wiederherstellen.

Tat löste Welle der Anteilnahme aus

Passanten hatten das Opfer im September leblos und halbnackt am Teich neben dem OLG gefunden. Der Angeklagte soll ihr zuvor nach einer Partynacht auf der Hammer Meile gefolgt sein und sie erstochen haben - aus sexuellen Motiven. Die Tat löste in Hamm eine Welle der Anteilnahme aus, die nach wie vor anhält.

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