Verteidigung geht gegen Urteil im OLG-Mordprozess vor

Im Fall um den Mord am OLG-Teich in Hamm geht die Verteidigung jetzt offenbar gegen den Schuldspruch vor. Beide Verteidiger hätten im Namen des verurteilten 28-Jährigen Revision eingelegt, bestätigte uns Dennis Kocker - einer der beiden - auf Anfrage.

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Verurteilter aktuell in der forensischen Psychiatrie

Die Richter am Dortmunder Schwurgericht hatten den 28-Jährigen Ende Juni zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er sitzt gerade aber nicht im Gefängnis, sondern in der LWL-Klinik in Herne, wo er wegen seiner Borderline-Persönlichkeitsstörung behandelt werden soll.

Die Richter sind davon überzeugt, dass der Verurteilte die 25-jährige Frau aus Hamm im September 2021 erstach, um sich sexuell zu befriedigen - unter anderem wegen Fotos der halbnackten Leiche auf seinem Handy. Kocker zweifelt das an. Die Literatur sei sich bei vergleichbaren Fällen nicht einig, zumal der Verurteilte nicht den Tötungsakt selbst dokumentiert habe, sondern die Fotos erst im Nachhinein entstanden seien.

Sollte Kocker vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen, könnte es auf Totschlag statt Mord hinauslaufen. Das von der Staatsanwaltschaft angeführte Mordmerkmal "Heimtücke" habe das Gericht im Prozess nämlich ausgeschlossen. Bis am BGH eine Entscheidung fällt, könnten aber noch Monate vergehen. Ob eine "Herabstufung" von Mord auf Totschlag auch am Strafmaß etwas ändert, ist laut Kocker noch offen. Oberstes Ziel sei in jedem Fall, das Verfahren fair zu Ende zu bringen.

Unterbringung in Klinik trotzdem "richtig und wichtig"

Dass sein Mandant in eine psychiatrische Klinik komme, sei aber richtig und wichtig, sagt Kocker. Das entsprechende Gutachten stehe ja immerhin auch nicht im Fokus der Revision. Bei der Urteilsverkündung hatte der vorsitzende Richter bestätigt, dass die Strafe für den 28-Jährigen so scharf wie möglich ausfällt. Denn selbst wenn seine Behandlung länger dauert als 13 Jahre, kommt er nicht wieder frei. Das passiert erst, wenn man ihn nicht mehr für gefährlich hält.

Zuerst hatte der Westfälische Anzeiger über die Revision berichtet.

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